Grundsätzlich keine flächenbezogene Vorsteueraufteilung in Spielhallen - Anforderungen an einen "sachgerechten" Aufteilungsmaßstab - Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende Verwaltungsanweisungen - Rückwirkende Anwendung des § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG 1999 i.d.F. des StÄndG 2001
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